· Fördergrundsätze ·

F ö r d e r g r u n d s ä t z e
der Hermann-und-Ingrid-Martini-Stiftung

Stand: Juli 2011

 

Vorwort

Die Hermann-und-Ingrid-Martini-Stiftung ist ausschließlich gemeinnützig tätig.
Stiftungszwecke sind die Unterstützung und Förderung von Behinderten und in Not geratener Menschen; die Förderung von Erziehung und Bildung, der Heimat- und Denkmalpflege sowie von ehrenamtlicher Tätigkeit. Diese Stiftungszwecke werden verwirklicht durch die Umsetzung eigener Projekte und durch finanzielle Zuwendungen an Einrichtungen im Raum Bielefeld, deren Aufgabe den vorgenannten Stiftungszielen entspricht.
 

Welche Projekte, Institutionen und Vorhaben fördert die
Hermann-und-Ingrid-Martini-Stiftung?

Grundvoraussetzung für eine finanzielle Förderung ist die Übereinstimmung mit dem obengenannten Stiftungszweck. In diesem Zusammengang kann auch die Hilfe zur Selbsthilfe unterstützt werden.


Es werden ausschließlich Institutionen (z. B. gemeinnützige Stiftungen, Vereine, Gruppen oder Einrichtungen), nicht jedoch Einzelpersonen unterstützt. Auch die geförderte Maßnahme selbst muss gemeinnützig sein.

 

Bei der Durchführung erwartet die Martini-Stiftung die Erbringung von Eigenleistungen personeller und finanzieller Art sowie ehrenamtlichen Einsatz.


Die Realisierung der geplanten Maßnahmen muss eigenverantwortlich durchgeführt werden. Die dafür notwendige Kompetenz ist nachzuweisen.

 

Geographischer Förderschwerpunkt ist der Raum Bielefeld.

 

Weitere Voraussetzungen sind:


 

Förderungsgrundsätze als PDF zum download hier klicken